Die Stadt Füssen schafft im Bereich Ziegelwies – Königstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von baulichen Vorhaben und setzt damit eine eindeutige Begrenzung des Innenbereiches fests. Auf dem Grundstück mit der FlNr. 3110 / 6 sollen ein Einfamilienwohnhaus eineinhalbgeschossig, auf dem Grundstück mit der FlNr. 3110 zwei Einfamilienwohnhäuser zweigeschossig errichtet werden.
Inkrafttreten: 13.04.2008
Hier kommen Sie zur kurzen Chronologie des Verfahrens.
Amtliche Bekanntmachung der Satzung in der Allgäuer Zeitung (PDF 55 KB)
Amtliche Bekanntmachung der Satzung (PDF 63 KB)
Planzeichnung (PDF 1,3 MB)
Satzung (PDF 105 KB)
Begründung (PDF 116 KB)