Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses hat am 04.11.2014 (Beschluss Nr. 124) einstimmig beschlossen, einen Wohnhausneubau am nordwestlichen Ortsrand von Roßmoos zu befürworten. Da sich die Lage nach der Beurteilung des Landratsamtes Ostallgäu bereits im Außenbereich befindet wurde zur Umsetzung die Aufstellung Einbeziehungssatzung als notwendig erachtet. Die Aufstellung wurde dem Stadtrat seitens des Ausschusses empfohlen.
Der Stadtrat beschloss am 27.11.2014 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den im vorgelegten Plan dargestellten Bereich am nordwestlichen Ortsrand von Roßmoos, um die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bauinteressenten einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der projektbezogenen Kosten regelt.
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nahm am 07.07.2015 Kenntnis von dem Entwurf der Einbeziehungssatzung für den Stadtteil Roßmoos Nordwest Teilflächen der Fl. Nr. 533 und 593/3, Gemarkung Weißensee, bestehend aus dem Satzungstext der Planzeichnung und der Begründung und billigt ihn für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB mit durchzuführender Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung, lag in der Zeit vom Mittwoch, 22.07.2015 bis Montag, 24.08.2015 öffentlich aus.
Der Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss in öffentlicher Sitzung am 08.09.2015 nach Kenntnisnahme des Verfahrens zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung für den Stadtteil Roßmoos Nordwest gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich der Grundstücke Flur Nr. 533 u. 593/3 Gemarkung Weißensee, die Einbeziehungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung jeweils in der Fassung vom 08.09.2015 als Satzung.
Amtliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss veröffentlicht in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Montag, 07.12.2015 (PDF 66 KB)
Amtliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Auslegung mit den Satzungsunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Füssen vom Montag, 07.12.2015.2015 bis Montag, 04.01.2016 (PDF 12 KB)
Die Einbeziehungssatzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.