Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 26.10.2010 die Aufstellung der ersten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans O 35 – Bootshafen.
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Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 02.07.2013 nach vorheriger Abwägung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen den Bebauungsplan O 35 Bootshafen, erste Änderung, bestehend aus der Bebauungsplanzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung jeweils in der Fassung vom 02.07.2013 als Satzung.
Der Satzungsbeschluss soll demnächst bekanntgemacht werden. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.